„Seit 1875 ehrenamtlich
für Sie im Einsatz“

Warnung der Bevölkerung

#Warntag 2023

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.

2023 ist dies der 14. September. Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) führt in diesem Jahr eine Umfrage durch, bei dem jeder aufgerufen ist seine Erfahrungen und Wahrnehmungen mitzuteilen.

Wann wird gewarnt?

Gründe für eine Warnung gibt es viele. Daher enthalten alle Warnmeldungen eine Handlungsempfehlung. Je nach Warnmittel kann diese nur aus der eigentliche Warnung vor einer Gefahr bestehen (zum Beispiel bei Sirenen) oder auch mit umfangreichem Informationen versehen sein.

Die Stellen, die eine Warnung auslösen, sind diejenigen, die auch mit der Bewältigung des Ereignisses befasst sind. Entsprechend der jeweiligen Situation bestimmen sie, in welcher der drei Warnstufen eine Warnung ausgelöst werden soll. Je höher die Warnstufe, desto dringlicher muss sie ihre Empfängerinnen und Empfänger erreichen. Umso wichtiger ist es zugleich, die in der Warnung enthaltenen Handlungsempfehlungen wahrzunehmen, zu verstehen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Jeder Warnung folgt auch eine Entwarnung.

Warnstufe 1: Extreme Gefahr

Eine Gefahr, die sich kurzfristig erheblich auf die persönliche Gesundheit, das eigene Eigentum und/oder die öffentliche Infrastruktur auswirken kann.

Warnstufe 2: Gefahr

Eine Gefahr, die sich auf die persönliche Gesundheit, das eigene Eigentum und/oder öffentliche Infrasturktur auswirken kann.

Warnstufe 3: Gefahreninformation

Eine zu erwartende oder bereits eingetretene Beeinträchtigung des normalen Tagesablaufs oder eine besondere Beobachtung.

Wie wird gewarnt?

Für die Warnung der Bevölkerung werden unterschiedliche Warnmittel und -wege verwendet. Dieser Mix ermöglicht es zum einen den Ausfall eines oder mehrerer Warnmittel zu kompensieren und erhöht gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl an Menschen erreicht werden.

Warnmittel ergänzen sich auch gegenseitig. So können zum Beispiel über Sirenen zwar viele Menschen lautstark gewarnt werden, jedoch können gerade die ersten, wichtigen Handlungsempfehlungen zu Beginn einer Gefahr so nicht übermittelt werden. Erst andere Warnmittel wie Warn-App, Radio und Fernsehen können diese Informationen dann ergänzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Warnungen dadurch sowohl akustisch, visuell als auch haptisch (z.B. dem Vibrationsalarm eines Smartphones) verbreitet werden.

Im folgenden stellen wir die für Neu-Isenburg wichtigsten Warnmittel vor:

Warn-Apps

Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Warn-Apps für Smartphones. Die meisten bekommen die Informationen aus den gleichen, offenen und offiziellen Quellen. Alle haben gemeinsam, dass man Gebiete festlegen kann, für die man Gewarnt werden möchte. So ist nicht nur der Empfang für die eigene Region möglich, sondern zum Beispiel auch für anderen Regionen in denen nahestehende Personen leben. Einige der Warn-Apps erlauben auch die optionale Warnung für den aktuellen Standort.

Für Neu-Isenburg sind zwei Warn-Apps zu empfehlen:

Warn-App NINA

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhält man wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

hessenWARN

hessenWARN ist eine für das Land Hessen angepasste Version der Warn-App KATWARN. Beide Apps sollten nicht gleichzeitig installiert sein.

hessenWARN informiert zusätzlich zu den gleichen Informationen wie NINA auch über Cyberangriffe, Erdbeben und Produktrückrufe. Zudem enthält sie eine Notruffunktion, die Polizei und Feuerwehr bei einem Anruf gleich anzeigt, wo genau man sich befindet.

Cell Broadcast

Cell Broadcast ist technisch gesehen eine Art anonyme SMS die an alle empfangsbereiten Handys und Smartphones in einer Funkzelle gesendet wird. Bei einer Warnung werden die Nachrichten automatisch über alle Funkzellen des zu warnenden Gebiets gesendet. Egal welcher Mobilfunkanbieter genutzt wird.

Dieses System ist in vielen anderen Ländern schon lange im Einsatz und hat sich dort bewährt. Vorteil gegenüber Warn-Apps ist, dass auch die Menschen erreicht werden, die sich nur zeitweise in dem Gebiet aufhalten (zum Beispiel Touristen) und die nicht über die entsprechenden Warn-Apps verfügen.

Eine Besonderheit gibt es beim Cell Broadcast: Entgegen aller anderen Warnmittel ist hier eine Entwarnung der Empfänger nicht vorgesehen.

Sirenen

Sirenen haben eine hervorragende Eigenschaft: Sie sind laut und sie sind auch über eine größere Entfernung unüberhörbar. Durch diesen sogenannten Weckeffekt können Menschen sogar im Schlaf gewarnt werden. Ihr Nachteil: Sie können nur auf eine bestehende Gefahr aufmerksam machen. Details, insbesondere Handlungsempfehlungen, müssen durch andere Warnmittel, wie zum Beispiel Radio und Fernsehen, Warn-Apps oder Internet, ergänzt werden.

Die Stadt Neu-Isenburg verfügt aktuell über 13 Standorte für Sirenen zur Warnung der Bevölkerung und der Alarmierung von Kräften der Freiwilligen Feuerwehren. Jeweils zwei Standorte befinden sich in den Stadtteilen Gravenbruch und Zeppelinheim, die übrigen neun Anlagen sind über die Kernstadt verteilt.

Zuständig für die Warnung der Bevölkerung ist nach dem Hessischen Brandschutzgesetz die jeweilige Gemeinde. Daher hat die Stadt Neu-Isenburg seinerzeit die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes vorgehaltenen Sirenen übernommen. Im Rahmen einer Überprüfung aller Sirenenstandorte auf die technische Schallausbreitung wurde festgestellt, dass durch die veränderten Bedingungen, zum Beispiel durch die Geräuschbelastung durch die Nähe zu den Autobahnen A 3 und A 661 sowie zum Flughafen und der damit verbundene Einbau von schallisolierenden Fenstern, eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung nicht sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund sollen die vorhandenen Sirenenanlagen, die alle noch eine alte, motorbetriebene Sirenentechnik besitzen, in naher Zukunft gegen moderne, elektronische Sirenen ausgetauscht werden. Damit soll ein höherer Erreichungsgrad der Wahrnehmung erreicht werden.

Ausgelöst werden die Sirenen im Bedarfsfall über die Aussendung eines Funksignals. Dieses kann entweder von der zuständigen Leitstelle in Dietzenbach, vom Land Hessen oder vom Bund erfolgen.

Internet und Social Media

Im Internet erhält man aktuelle Warnmeldungen auf der extra dafür eingerichteten Webseite des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dort können, wie auch bei den Warn-Apps, Gebiete vorgegeben werden.

Auch wir werden im Falle einer Warnung versuchen, soweit dies uns möglich ist, über unsere Webseite und unsere Social Media Kanäle weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir bitten aber um Verständnis, dass unsere primäre Aufgabe die akute Gefahrenabwehr ist und wir daher dem Informationsbedürfnis unserer Bürger im akuten Gefahrenfall nur eingeschränkt nachkommen können.

Lautsprecherwagen

In besonderen Fällen kann es notwendig sein, dass Warnungen und Informationen auch über Lautsprecherwagen innerhalb des Stadtgebietes durchgeführt werden. Zum Beispiel bei einem Blackout, also einem länger anhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls.

Da andere Warnmittel, wie zum Beispiel Sirenen und Mobilfunkmasten für Cell Broadcast und Warn-Apps, sowie die dahinter stehende Infrastruktur akkugepuffert sind, erfolgt die erste Warnung über diese Wege. Daher ist die Durchsage mittels Lautsprecherwagen nur ein nachgelagertes Warn- und Informationsmittel, das auch nur durch die Ordnungsbehörde, die Polizei, sowie alle anderen Hilfsorganisationen erfolgen wird.

Tür zu Tür: Mitmenschen in der Umgebung

Nicht zu unterschätzen ist auch die Warnung von Tür zu Tür. Auch wenn die Wege der Warnungen vielfältig sind, kann nicht sichergestellt werden, dass sie jeden erreicht. Daher ist insbesondere im Falle von extremen Gefahren jeder Einzelne aufgefordert, sich bei seinen Liebsten und Mitmenschen in seinem Umkreis zu vergewissern, dass jeden die Warnung auch erreicht hat.

Weitere Warnmittel

Es gibt noch eine Reihe weiterer Warnmittel die je nach Gefahr und Ausmaße zum Einsatz kommen. Zum Beispiel Ansagen im Radio, Einblendungen in laufende Fernsehsendungen, Anzeigen in Fahrgast- und/oder Stadtinformationssystemen. Eine Übersicht gibt auch das folgende Video des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):

Wie läuft eine Warnung ab?

Es gibt viele verschiedene Wege wie Warnungen ausgelöst werden. Es gibt ja auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Gefahren und Stellen, die mit der Bewältigung dieser Ereignisse beschäftigt sind. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass immer diejenige Stelle eine Warnung auslöst, die auch mit der Bewältigung der Gefahr befasst ist.

Kommt es in Neu-Isenburg zum Beispiel zu einer lokalen Gefahr, die die Warnung der Bevölkerung bedarf, so entscheidet dies die lokal Einsatzleitung. Sie legt die Warnstufe und das Gebiet, für das die Warnung ausgesprochen wird, fest. Dies bestimmt sie durch verschiedene Faktoren die Einfluss auf die Gefahr haben (wie zum Beispiel das Wetter, Windrichtung usw.) Anschließend übernimmt die Leitstelle Dietzenbach die Erstellung und die Auslösung der Warnung im Modularen Warnsystems (MoWaS). Alle daran angeschlossenen Warnmittel können entsprechend der Lage und der Warnstufe zielgerichtet ausgewählt werden und erhalten umgehend die Warnung zur weiteren Verarbeitung.

Weitere Informationen zum Modularen Warnsystem (MoWaS)

Wer warnt?

Unterschieden wird hier zwischen dem Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall sowie dem Katastrophenschutz.

Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall

Dem Bund obliegt die Warnung bei besonderen Gefahren im Verteidigungsfall. In eilbedürftigen Fällen löst der Bund die Warnungen unmittelbar aus. Im Übrigen führen die Länder Warnungen im Auftrag des Bundes aus.

Katastrophenschutz

Bei überregionalen Gefahren führt die obere Katastrophenschutzbehörde im Land Hessen die Warnung zentral durch. Bei regionalen und lokalen Gefahren übernimmt dies die untere Katastrophenschutzbehörde und die daran angeschlossene Leitstelle des Landkreises. Im Fall von Neu-Isenburg ist dies die Leitstelle Dietzenbach.

Die lokale Einsatzleitung bzw. die untere Katastrophenschutzbehörde im Kreis kann die Warnung der Bevölkerung zum Beispiel bei folgenden Ereignissen über die Leitstelle durchführen lassen:

  • Großflächige Brände und damit einhergehende Rauchentwicklung
  • Austritt chemischer Stoffe und andere Chemieunfälle
  • Gefahren im Zusammenhang mit Überschwemmung und Hochwasser
  • Gefährliche Folgen von Unwettern
  • Stromausfälle und Zusammenbrüche anderer regionaler oder lokaler Infrastruktur
  • Gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier

Weitere Informationen zur Organisation der Warnung