Pumpenkennzeichnung (alte DIN Norm)
DIN 14420
Garantiepunkt 1
Bei einer geodätischen Nennsaughöhe von 3,0 Metern, muss die Pumpe bei Nennförderdruck den Nennförderstrom erreichen.
Nur bei diesem Garantiepunkt ist die Nenndrehzahl der Pumpe einzubeziehen. Also muss die Pumpe bei Nenndrehzahl die geforderten Werte erreichen.
Beispiel FP 16/8
geodätische Nennsaughöhe : | 3,0 Meter |
Nennförderstrom : | 1600 Liter pro Minute |
Nennförderdruck : | 8 bar |
Garantiepunkt 2
Bei einer geodätischen Nennsaughöhe von 3,0 Metern, muss die Pumpe bei 1,5-fachem Nennförderdruck den 0,5-fachen Nennförderstrom erreichen.
Beispiel FP 16/8
geodätische Nennsaughöhe : | 3,0 Meter |
Nennförderstrom : | 800 Liter pro Minute |
Nennförderdruck : | 12 bar |
Garantiepunkt 3
Bei einer geodätischen Nennsaughöhe von 7,5 Metern, muss die Pumpe bei Nennförderdruck den 0,5-fachen Nennförderstrom erreichen.
Beispiel FP 16/8
geodätische Nennsaughöhe : | 7,5 Meter |
Nennförderstrom : | 800 Liter pro Minute |
Nennförderdruck : | 8 bar |