Unter welchen Voraussetzungen darf ich Pflanzenabfälle selbst verbrennen?
Gartenbesitzer dürfen ihren Grünschnitt im Garten unter besonderen Voraussetzungen selbstständig verbrennen. Leider kommt es in diesem Zusammenhang allerdings häufig zu Fehlalarmierungen der Feuerwehr, weil nicht informierte Bürger den entstehenden Rauch oftmals falsch interpretieren und dann per Notruf ein Feuer melden. Damit es dazu nicht kommt, müssen solche Verbrennungen bei den entsprechenden Notrufeinrichtungen bekannt sein und daher mindestens zwei Werktage vorher angemeldet werden. Kommt es durch unangemeldete Verbrennungen zur Alarmierung der Feuerwehr und damit zu einem Einsatz, dann sind diese Einsätze kostenpflichtig.
Sie können ihre beabsichtigte Verbrennung in der Feuerwache Neu-Isenburg anmelden, Sie können ihre beabsichtigte Verbrennung in der Feuerwache Neu-Isenburg anmelden, per Mail unter info@ffni.org oder per Telefon unter 06102/7424.
Es werden von Ihnen folgende Informationen benötigt:
- Name
- Telefonnummer (Handy)
- Privatanschrift
- Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit der Verbrennung
- Größe des Feuers
Warten Sie bitte in jedem Fall eine Bestätigung durch die Feuerwehr ab, bevor Sie mit der Verbrennung beginnen.
Um die Sicherheit zu gewährleisten sind besondere Verhaltensregeln einzuhalten. Diese erfahren Sie in der "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen" der hessischen Landesregierung, welche Sie hier einsehen können.
Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben. Es liegt in Ihrer Verantwortung die Verbrennung gefahrlos durchzuführen. Daher haften Sie auch persönlich für etwaige Schäden, beispielsweise das Herbeiführen eines Schadensfeuers.