Muss ich 'Lagerfeuer' anmelden?
Grundsätzlich ist das Entzünden von Feuer in der freien Natur verboten. Gerade im Sommer ist das auch explizit im Wald zu beachten, da ansonsten verheerende Waldbrände entstehen können. Aber auch im innerstädtischen Bereich können offene Feuer, beispielsweise durch Funkenflug oder Strahlungswärme, zu Schadensfeuern werden. Das ist unter allen Umständen zu vermeiden, da hier auch die Gesundheit von Menschen gefährdet ist.
Sowohl bei privaten, als auch bei öffentlichen Veranstaltungen, kann es in Ausnahmefällen erlaubt werden, Lagerfeuer geringeren Ausmaßes zu entzünden. Klassische Beispiele hierfür sind "Osterfeuer" von Kirchengemeinden oder Lagerfeuer im Umfeld des Martinsumzuges.
In Neu-Isenburg müssen diese offenen Feuer bei der Feuerwehr beantragt werden. Es werden dann alle erforderlichen Stellen informiert, so dass es zu keiner Fehlalarmierung der Feuerwehr kommen kann, die dann ggf. kostenpflichtig sein könnte.
Damit es nicht soweit kommt, müssen solche Feuer bei den entsprechenden Notrufeinrichtungen bekannt sein und daher mindestens 10 Tage vorher schriftlich angemeldet werden.
Sie können ihre beabsichtigte Verbrennung in der Feuerwache Neu-Isenburg anmelden, per Mail unter info@ffni.org oder Fax 06102/742-599..
Es werden von Ihnen folgende Informationen benötigt :
- Name
- Telefonnummer (Handy)
- Privatanschrift
- Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit der Verbrennung
- Größe des Feuers
Warten Sie bitte in jedem Fall eine Bestätigung durch die Feuerwehr ab, bevor Sie mit der Verbrennung beginnen.
Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben. Es liegt in Ihrer Verantwortung die Verbrennung gefahrlos durchzuführen. Daher haften Sie auch persönlich für etwaige Schäden, beispielsweise das Herbeiführen eines Schadensfeuers.